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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma Carpet Company  ist als Betreiber verantwortlich für diesen Online Store. Die genaue Firmierung lautet: Carpet Company, Inhaber:  Jana Schlötzer, Am Sandborn 4, 36088 Hünfeld.

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

 

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Insbesondere durch Annahme der Ware erkennt der Unternehmer unsere Lieferbedingungen an, auch wenn nicht noch einmal unsererseits seinen Einkaufsbedingungen widersprochen wird.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Muster gelten nur als unverbindliche Anschauungsstücke. Geringe Abweichungen der gelieferten Ware von unseren Mustern in Bezug auf Größe, Form, Farbe und Ausführung gelten nicht als Mängel.

Weitere Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich Versandkostenfrei innerhalb Deutschlands. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den unser Zulieferer seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt sowie im Falle eines Arbeitskampfes für die Dauer der hierdurch bedingten Störung. Dies gilt entsprechend für Liefertermine. Die im Angebot gekennzeichnete Lieferfrist sowie nicht als „fix“ gegenbestätigte Liefertermine sind unverbindlich. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

Jede Teillieferung ist als selbständiges Geschäft zu betrachten und Differenzen daraus heben den unerfüllten Teil des Kontraktes nicht auf.

Geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen, die durch Verpackungseinheiten oder Sonderanfertigungen begründet sind, rechtfertigen keine Mängelrügen.

Bei Gegenständen, die nach Angaben des Kunden hergestellt werden, übernimmt dieser die Gewähr, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung von gewerblichen Schutzrechten entstehen, leistet der Kunde vollen Ersatz.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

 

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. aus Akzeptantenwechseln, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist weiter zu veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Unternehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Unternehmer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Ware veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. Der Unternehmer ist nach der Abtretung berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Auf unser Verlangen ist der Unternehmer verpflichtet, seine Kunden sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen, insbesondere Rechnungsdurchschriften zu überlassen. Zur weiteren Abtretung der Forderungen ist der Unternehmer in keinem Fall berechtigt. Dies gilt auch für Factoring-Geschäfte, die dem Unternehmer auch nicht aufgrund unserer Einziehungsermächtigung gestattet sind. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 vom Hundert, sind wir auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer im Sinne von §950 BGB erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitetete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Unternehmer, steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Unternehmer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung.

 

§ 4 Vergütung

 

Der angebotene Kaufpreis ist bindend (ggf. befristet). Unsere Preise in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen verstehen sich in Euro-

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste. Unvorhergesehene Mehraufwendungen, die aus der Durchführung der Lieferung entstehen und für die keine Preiszuschläge vereinbart sind, trägt der Kunde, es sei denn, wir haben Ihr Entstehen zu vertreten.

Unsere Inlands-Rechnungen, sofern Kreditlieferungen schriftlich vereinbart sind, sind zahlbar 10 Tage nach Erhalt der Rechnung und zwar in der Weise, dass wir innerhalb der genannten Fristen über den Betrag verfügen können. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.  Export-Rechnungen sind grundsätzlich im Voraus vor Warenversand zu bezahlen, es sei denn, es ist eine davon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden.

Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Wechsel und Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Schecks behandeln wir als Barzahlung, sofern sie uns so rechtzeitig zugesandt werden, dass ihre Einlösung innerhalb der vorstehenden Zahlungsfristen erfolgen kann. Wenn mehrere eigene oder fremde Akzepte mit verschiedenen Fälligkeitsdaten von uns angenommen werden, steht uns das Recht zu, die Abdeckung aller Akzepte zu verlangen, sobald ein Akzept mangels Zahlung mit Protest zurückkommt, sofern nicht vollwertige, andere Sicherheiten gegeben werden.

Rücksendungen von Händlern gegen Gutschrift bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Es werden bei freier Anlieferung 15 % Bearbeitungsgebühr, mindestens jedoch mit 10,00 Euro pro Artikel belastet. Eventuell notwendige Neuverpackungen werden zusätzlich berechnet. Spezialverpackungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Erfahren wir nachträglich, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist, werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung oder eingeräumten Teilzahlung in Verzug gerät.

Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

In Ausnahmefällen können Angestellte oder Vertreter Zahlungen aufgrund einer besonderen schriftlichen Vollmacht entgegennehmen.

 

§ 5 Gefahrübergang

 

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auch bei Frankolieferungen auf den Unternehmer über. Zu dessen Lasten gehen auch etwaige Transportschäden.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Verbraucher über.

 

§ 6 Gewährleistung

 

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte reklamierte Ware unter Beifügung ordnungsgemäß ausgefüllter persönlich unterschriebener Reklamationsformulare an uns einzusenden. Berechtigt reklamierte Ware tauschen wir, soweit ein Mangel der Waren vorliegt, gegen vergleichbare Ware um. Falls ein Umtausch nicht möglich ist (Auslaufmodell, Sonderanfertigung) erstellen wir eine nach billigem Ermessen entsprechende Gutschrift.

Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).

Wegen mangelhafter Teillieferungen kann der Kunde keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten. Ware, die als Sonderposten oder Importware gekennzeichnet ist, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die Ware bestimmungswidrig verkauft, unsachgemäß behandelt, in sonstiger Weise bearbeitet oder durch äußere Einwirkung schadhaft wurde.

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, oder Werbung von uns stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Erhält der Kunde eine fehlerhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

Beim Erwerb von eintragungspflichtigen Produkten ist der Käufer verpflichtet, dieses Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb (Rechnungs-/Lieferdatum) eintragen zu lassen. Für nicht ordnungsgemäß eingetragene Produkte entfällt die Gewährleistung!

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen

 

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden und umfasst nicht solche Schäden, für die der Kunde versichert ist oder üblicherweise versichert werden kann. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften jedoch nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), sind ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper – und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 8 Widerrufsrecht des Verbrauchers

 

Ist der Kunde eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß §312g i. V. m. §355 BGB zu.

 

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Carpet Company, Inh.: J. Schlötzer, Am Sandborn 4, 36088 Hünfeld, info@shop-fussmatten.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei den, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes  vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelde berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an Carpet Company, Inh.: J. Schlötzer, Am Sandborn 4, 36088 Hünfeld zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Besondere Hinweise:

Das Widerrufsrecht besteht nicht,

soweit die gelieferten Waren nach Ihren Wünschen bzw. “Kundenspezifikation“ angefertigt oder verändert werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

 

Verpackungsverordnung:

Dem Verbraucher räumen wir ein, Verpackungs- und Umverpackungsmaterial kostenfrei zurückzunehmen. Hierzu bitten wir vorab um Kontaktaufnahme mit uns über die oben angegebene Adresse. Eine weitere Möglichkeit der Entsorgung ist, die Verpackung in die Altpapiersammlung zu geben.

 

Anhang Widerrufsformular

Hier können Sie sich das Muster-Widerrufsformular downloaden.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im gewerblichen Bereich aus diesem Vertrag ist unser Geschäftsitz. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Fulda.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Käufer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden versuchen, die ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine Regelung zu ersetzen oder sich auf eine Regelung zur Ausfüllung der Lücke zu einigen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.



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